Unser Angebot kann für dich kostenlos sein!
Hast du einen Pflegegrad so stehen dir monatlich 131 Euro für unsere Leistungen gem. §45b SGB XI des Entlastungsbeitrages zur Verfügung. Die Pflegekasse kann die Kosten übernehmen, sodass Du keine Zuzahlung leisten musst.
Hast du bisher keine Entlastungsleistungen in Anspruch genommen, kann sich der Beitrag bei deiner Pflegekasse angespart haben. Wie hoch der angesammelte Anspruch ist kann ganz leicht telefonisch bei deiner Pflegekasse erfragt werden. Dafür musst Du nur deine Versicherungsnummer parat haben. Gerne unterstützen wir Dich dabei und rufen gemeinsam mit Dir bei einem kostenlosen Beratungsgespräch bei deiner Pflegekasse an.
Ungenutzte Beträge aus dem Topf speziell für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sammeln sich automatisch an und verfallen automatisch immer am 30.06. des Folgejahres.
Sollte der Entlastungsbeitrag nicht ausreichen, so kannst Du bis zu 40% deine Pflegesachleistung für unsere Betreuungs- und Entlastungsleistung verwenden bzw. umwidmen. Beachte dabei, dass sich dadurch dein bezogenes Pflegegeld dementsprechend reduziert. Zusätzlich kann noch dein Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von 1612,00 Euro jährlich und Kurzzeitpflege in Höhe von 1685,00 Euro genutzt werden und durch die Pflegekasse abgerechnet werden.
Selbstverständlich können wir auch privat Leistungen in Rechnung stellen. Möchtest Du über den von der Pflegekasse übernommenen Betrag hinaus unsere Leistungen in Anspruch nehmen, so kontaktiere uns gerne.
Unser ambulanter Betreuungsdienst erbringt Leistungen nach dem niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsangebot nach § 45b SGB XI und ist nach Landesrecht anerkannt. Das heißt, dass wir für Dich auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.